
Ihre Zukunft in Deutschland - wir machen den Weg frei

Das deutsche Ausländer- und Asylrecht ist komplex und oft schwer durchschaubar. Ob Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, eine Einbürgerung anstreben, Ihre Familie nach Deutschland holen möchten oder Schutz im Asylverfahren suchen – wir sind Ihr verlässlicher Partner in allen rechtlichen Belangen.
Seit über 10 Jahren begleiten wir Privatpersonen, Fachkräfte und Familien erfolgreich durch die vielfältigen Herausforderungen des deutschen Rechts- und Verwaltungssystems.
Dabei helfen wir Ihnen nicht nur, bürokratische Hürden zu überwinden, sondern sorgen auch dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Ziele rechtssicher erreicht werden.
Mit Empathie und umfassendem juristischen Know-how widmen wir uns Ihrer individuellen Lebenssituation. Jede Beratung wird auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anliegen abgestimmt. Unser Ziel ist klar: Wir setzen uns mit Engagement und fachlicher Präzision für Ihre Interessen ein, um die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen und Ihre Zukunft in Deutschland rechtlich abzusichern.
Unsere Leistungen im Überblick
Aufenthaltstitel und Visa
Beratung und Beantragung von Aufenthaltstiteln, deren Verlängerung und Übertragung
- Unterstützung bei der Beantragung, Verlängerung und dem Wechsel von Aufenthaltstiteln
- Beratung zu Familiennachzug, Fachkräfte-Aufenthaltstiteln, Arbeitsvisa und der Blauen Karte EU
- Begleitung bei Anträgen für Selbstständige, Freiberufler und Antragsteller für Sprachkurse, Studium und Ausbildung
- Unterstützung bei der Beantragung der Chancenkarte für die Einreise nach Deutschland
Verlängerung und Widerruf von Aufenthaltstiteln
- Beratung bei drohendem Widerruf oder Erlöschen von Aufenthaltstiteln
- Beantragung von Bescheinigungen nach § 51 AufenthG, um den Aufenthaltstitel zu sichern
- Prüfung von Fristen und Dokumenten, um rechtliche Risiken zu vermeiden
Einbürgerung
Einbürgerung in Deutschland – sicher und rechtssicher
- Prüfung der Voraussetzungen und Anforderungen für die Einbürgerung.
- Unterstützung bei Sonderfällen, z. B. für Personen aus der ehemaligen Sowjetunion.
- Einreichung der Unterlagen beim Landesamt für Einwanderung (LEA) und Sachstandsabfragen über das beA.
- Unterstützung bei der Beantragung deutscher Geburtsurkunden und Pässe für im Ausland geborene Kinder.
Einbürgerungsrecht – Dokumentenprüfung und Antragstellung
- Sichtung und Aufbereitung der notwendigen Dokumente.
- Unterstützung bei Übersetzung, Beglaubigung und Apostillierung.
- Einreichung der Unterlagen und rechtssichere Vertretung in allen Verfahrensschritten.
Asylrecht
Unterstützung im Asylverfahren
- Beratung und Begleitung bei der Beantragung von Asyl oder Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
- Vertretung bei Anträgen auf subsidiären Schutz, Abschiebungsverbot oder Duldung.
- Hilfestellungen hinsichtlich humanitärer Aufenthaltsgenehmigungen sowie des Familiennachzugs.
- Rechtliche Vertretung bei Anhörungen, Gerichtsverfahren und Widersprüchen.
- Schutz vor Abschiebung durch rechtliche Maßnahmen.
Familienzusammenführung und humanitäre Aufenthalte
- Unterstützung bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln für Familienmitglieder.
- Beratung zu humanitären Aufenthaltsgenehmigungen und individuellen Sonderfällen.
Warum Kanzlei Menaker?
Über 10 Jahre Erfahrung im Ausländer- und Asylrecht: Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und unserem tiefen Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Individuelle Beratung und Betreuung: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt sind.
Erfolgreiche Vertretung in über 10.000 Fällen: Mit über 10.000 erfolgreich betreuten Fällen können Sie sich auf unsere Kompetenz und Erfahrung verlassen, um Ihre Ziele zu erreichen.
Mandantenstimmen
Wir sind Mitglied in
Kostenfreie Erstberatung – Schützen Sie Ihre Rechte!
Kontaktieren Sie uns noch heute
Telefon: 030 863 96 212
Mobil: +491723082726
E-Mail: info@kanzlei-menaker.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 10:00 – 17:00 Uhr
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Häufig gestellte Fragen im Ausländer- und Asylrecht
Welche Unterlagen brauche ich für einen Aufenthaltstitel?
- Reisepass
- Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland (Visum oder vorheriger Aufenthaltstitel)
- Nachweis des Aufenthaltszwecks (z. B. Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung)
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis der finanziellen Mittel: (z. B. Kontoauszüge, Einkommensnachweise)
- Wohnsitznachweis
- Sonstige Unterlagen: Je nach spezifischem Aufenthaltstitel können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, wie z.B. ein Ehe- oder Geburtsurkunde (bei Familiennachzug), eine Bestätigung über ein Einladungsschreiben (bei Besuchsaufenthalten) oder weitere Bescheinigungen.
Wie kann ich Einspruch gegen eine Ablehnung einlegen?
Ein Einspruch muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Schriftform und innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Wir prüfen die Ablehnung und setzen uns mit der zuständigen Behörde oder vor Gericht für Ihr Recht ein.
Wie läuft ein Asylverfahren ab?
- Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Registrierung und Aufnahme im Asylverfahren:
– Erstbefragung: Anhörung zur persönlichen Fluchtgeschichte
– Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung - Verfahrensdokumentation: Interview (Hauptverhandlung) bei der BAMF sowie Vorlegen von Beweismitteln
- Prüfung des Antrags durch das BAMF
- Entscheidung des BAMF
- Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung im Falle einer AblehnungDas Asylverfahren in Deutschland ist ein gründlicher, aber auch langwieriger Prozess, bei dem viele rechtliche und persönliche Aspekte berücksichtigt werden. Eine rechtliche Beratung oder Unterstützung während des Verfahrens ist daher sehr hilfreich.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Einbürgerung?
Die Einbürgerung in Deutschland setzt eine Reihe von Voraussetzungen voraus, die je nach individueller Situation variieren können. Hier sind die wichtigsten Anforderungen, die erfüllt sein müssen:
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
- Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt
- Verkürzte Frist auf 3 Jahre: Wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen, wie z.B. hervorragende schulische oder berufliche Leistungen, berufsqualifizierende Abschlüsse oder bürgerschaftliches Engagement, oder wenn der Antragsteller seinen Lebensunterhalt vollständig sichert und die Anforderungen der Sprachprüfung C1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen erfüllt, kann die Frist auf 3 Jahre verkürzt werden.
- Auch wenn Sie seit mindestens 2 Jahren mit einer deutschen Staatsbürgerin oder einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft führen, kann eine Verkürzung auf 3 Jahre möglich sein.
- Gültiger Nationalpass oder ID-Karte
- Besitz einen der folgenden Aufenthaltstitel:
- Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU (nicht ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 24, 25 Absatz 3 bis 4b oder § 104c des Aufenthaltsgesetzes)
- Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte, Aufenthaltsdokument-GB oder Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
- Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz
- Nachweis von Sprachkenntnissen
- Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen sind erforderlich.
- Für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration ist es ausreichend, wenn sie sich im Alltag mündlich in deutscher Sprache problemlos verständigen können.
- Gesicherter Lebensunterhalt
- Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten und dürfen keine sozialen Hilfen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Es gibt jedoch Ausnahmen (z.B. für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können).
- Keine Vorstrafen oder offenes Ermittlungsverfahren
- Sie dürfen keine schweren Vorstrafen haben. Besonders schwere Straftaten (wie Verurteilungen zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monaten Haft) führen zu einer Ablehnung des Antrags.
- Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde.
- Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens darf ein Einbürgerungsantrag nicht bearbeitet werden.
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen (bestätigt durch die Abgabe sog. Loyalitätserklärung)
- Einbürgerungstest oder „Leben in Deutschland“-Zertifikat
In bestimmten Fällen, z.B. bei qualifizierten Bildungsabschlüssen in Deutschland, kann auf den Einbürgerungstest verzichtet werden.
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils für Kinder unter 16 Jahren
Für Kinder unter 16 Jahren ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils erforderlich, sofern beide Eltern sorgeberechtigt sind.
- Ausnahmen von den Voraussetzungen
Im Einzelfall sind Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen möglich
insbesondere bei körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit, Behinderung, altersbedingten Gründen oder zur Vermeidung einer Härte
Was passiert, wenn mein Aufenthaltstitel widerrufen wird?
Wenn Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland widerrufen wird, hat das ernsthafte rechtliche Konsequenzen, da Sie dann möglicherweise verpflichtet sind, das Land zu verlassen.
Einspruch oder Klage können mögliche Rechtsmittel sein, um den Aufenthaltstitel zu behalten oder Alternativen zu finden. Die Unterstützung durch unsere Kanzlei kann dabei helfen, die besten Chancen auf eine positive Entscheidung zu sichern und rechtliche Fehler zu vermeiden.
Kann die Kanzlei Menaker auch bei Familiennachzug helfen?
Ja, die Kanzlei Menaker unterstützt Sie umfassend bei der Antragstellung für den Familiennachzug. Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen für den Nachzug von Ehepartnern, Kindern und anderen Familienangehörigen und beraten Sie hinsichtlich der erforderlichen Dokumente sowie des Verfahrensablaufs. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Antrag ordnungsgemäß gestellt wird und Ihre Familienangehörigen erfolgreich nach Deutschland nachziehen können.