
Strafrecht und Verkehrsstrafrecht in Berlin – Ihre Verteidigung beginnt hier.

Jedes Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erfordert schnelle und kompetente Unterstützung. Egal, mit welchen Vorwürfen aus dem Strafrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht Sie konfrontiert sind – wir stehen stets an Ihrer Seite. Die Kanzlei Menaker bietet Ihnen umfassende Verteidigung und Beratung in allen Verfahrensstadien, von dem Zeitpunkt der ersten Vorladung an bis hin zur Verteidigung in der letzten Rechtsmittelinstanz.
Wir haben für jede Situation eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mit über 10 Jahren Erfahrung und Fachanwälten, die auf Strafrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten spezialisiert sind, helfen wir Ihnen, Verurteilungen, Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar Berufs- und Fahrverbote abzuwenden.
Unsere Expertise im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Wir unterstützen Sie bei Vorwürfen wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung oder Raub.
Ob Betrug, Untreue, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Insolvenzverschleppung – wir verteidigen Sie mit juristischer Präzision.
Körperverletzungsdelikte, Tötungsdelikte sowie Straftaten gegen die Freiheit, Selbstbestimmung und Ehre gehören zu unserem Kompetenzbereich.
Wir beraten und verteidigen Sie, wenn Sie nach einer Hausdurchsuchung, einer Beschlagnahme oder dem Besuch von Zoll- oder Steuerfahndern Unterstützung benötigen.
Unsere Experten begleiten Sie von der ersten Vorladung bis zum erfolgreichen Abschluss des Ermittlungsverfahrens.
Als erfahrene Strafverteidiger entwickeln wir eine klare Strategie für Ihre Verteidigung. Wenn notwendig, auch in der Berufungs- und Revisionsinstanz.
Wir unterstützen Sie als Zeuge oder Nebenkläger, um Ihre Rechte effektiv zu vertreten.
Unsere Expertise im Verkehrsstrafrecht
Führerscheinrecht und Fahrerlaubnisentzug
- Verteidigung bei drohendem oder bereits erfolgtem Führerscheinentzug.
Verteidigung bei Verkehrsstraftaten
- Gefährdung des Straßenverkehrs:
Wir helfen Ihnen, Vorwürfe dieser Art effektiv abzuwehren. - Alkohol- und Drogenfahrten:
Unsere Verteidigung umfasst Verfahren wegen Trunkenheit oder Drogen am Steuer. - Fahrerflucht:
Wir beraten Sie zu möglichen Konsequenzen und Verteidigungsstrategien. - Fahrlässige Körperverletzung und Tötung:
Auch in komplexen Fällen stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite. - Weitere Verkehrsstraftaten:
Ob Fahren ohne Führerschein, Fahren ohne Versicherung oder illegale Autorennen – wir setzen uns für Ihre Rechte ein.
Ordnungswidrigkeiten
Einspruch gegen Bußgeldbescheide
Verteidigung bei Vorwürfen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder der Nutzung eines Handys am Steuer.
Punkte in Flensburg und Fahrverbote vermeiden
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Punkten und Fahrverboten und suchen nach Wegen, diese zu reduzieren oder zu vermeiden.
Halterhaftung und Fahrtenbuchauflagen
Unterstützung bei auferlegter Fahrtenbuchpflicht und Verteidigung gegen Halterhaftungsvorwürfe.
Warum Kanzlei Menaker?
Über 10 Jahre Erfahrung im Strafrecht und Verkehrsstrafrecht.
Fachanwälte, die auf Ihre Rechte spezialisiert sind.
Erfolgreiche Verteidigung in über 30.000 Fällen deutschlandweit, mit Fokus auf Berlin.
Mandantenstimmen
Wir sind Mitglied in
Kostenfreie Erstberatung – Schützen Sie Ihre Rechte!
Kontaktieren Sie uns noch heute
Telefon: 030 863 96 212
Mobil: +491723082726
E-Mail: info@kanzlei-menaker.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 10:00 – 17:00 Uhr
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FAQ
Wann brauche ich einen Anwalt im Strafrecht?
Sobald Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, um Ihre Rechte zu wahren und Fehler zu vermeiden.
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
Je nach Schwere des Falls drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar Freiheitsstrafen.
Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung?
Nehmen Sie die Vorladung ernst, schweigen Sie und lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie eine Aussage machen.
Wann habe ich das Recht zu schweigen?
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, immer und jederzeit zu schweigen – sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Ist es strafbar, einen anderen ohne Führerschein fahren zu lassen?
Ja, Sie machen sich strafbar, wenn Sie wissentlich jemanden ohne Führerschein fahren lassen.
Ist es ausreichend, nach einem Verkehrsunfall einen Zettel mit meinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe zu hinterlassen?
Nein, dies erfüllt nicht die Anforderungen der gesetzlichen Meldepflicht und kann als Fahrerflucht gewertet werden.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch lohnt sich, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen,
z. B. bei fehlerhaften Messverfahren.
Kann ich ein drohendes Fahrverbot abwenden?
Ja, wir prüfen alle Optionen, um Ihnen ein Fahrverbot zu ersparen.