Strafrecht in Berlin – Ihre Verteidigung beginnt hier.
Jedes Strafverfahren erfordert schnelle und kompetente Unterstützung. Egal, mit welchen Vorwürfen aus dem Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder internationalem Strafrecht Sie konfrontiert sind – wir stehen stets an Ihrer Seite. Die Kanzlei Menaker bietet Ihnen umfassende Verteidigung und Beratung in allen Verfahrensstadien, vom Zeitpunkt der ersten Vorladung an bis hin zur Verteidigung in der letzten Rechtsmittelinstanz.
Wir haben für jede Situation eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mit über zehn Jahren Erfahrung und Fachanwältinnen, die auf Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und internationales Strafrecht spezialisiert sind, helfen wir Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren, Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen wirksam zu verteidigen.
Unsere Expertise im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Wir unterstützen Sie bei Vorwürfen wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung oder Raub.
Ob Betrug, Untreue, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Insolvenzverschleppung – wir verteidigen Sie mit juristischer Präzision.
Körperverletzungsdelikte, Tötungsdelikte sowie Straftaten gegen die Freiheit, Selbstbestimmung und Ehre gehören zu unserem Kompetenzbereich.
Wir beraten und verteidigen Sie, wenn Sie nach einer Hausdurchsuchung, einer Beschlagnahme oder dem Besuch von Zoll- oder Steuerfahndern Unterstützung benötigen.
Unsere Experten begleiten Sie von der ersten Vorladung bis zum erfolgreichen Abschluss des Ermittlungsverfahrens.
Als erfahrene Strafverteidiger entwickeln wir eine klare Strategie für Ihre Verteidigung. Wenn notwendig, auch in der Berufungs- und Revisionsinstanz.
Wir unterstützen Sie als Zeuge oder Nebenkläger, um Ihre Rechte effektiv zu vertreten.
Unsere Expertise im Strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Unsere Mandanten sind Unternehmer, Entscheidungsträger und internationale Akteure, die sich in Verfahren mit wirtschaftlicher, politischer oder grenzüberschreitender Dimension behaupten müssen. Wir analysieren die strafrechtlichen Risiken im Unternehmenskontext, entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien und begleiten Verfahren auf nationaler und europäischer Ebene – stets mit höchster juristischer Präzision, Diskretion und strategischem Weitblick.
Außenwirtschaftsstrafrecht
Verteidigung in Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen Exportkontroll- und Sanktionsrecht. Wir beraten bei Verdachtsfällen im internationalen Handels- und Finanzverkehr sowie bei Compliance-Verstößen.
Geldwäsche (§ 261 StGB)
Verteidigung in komplexen Geldwäscheverfahren mit nationalem oder internationalem Bezug. Wir schützen Unternehmensinteressen und vertreten präzise gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten.
Allgemeines und internationales Strafrecht
Wir vertreten Mandanten in Verfahren, die technische, völkerrechtliche oder politische Aspekte berühren, und gewährleisten eine fundierte Verteidigung auch in grenzüberschreitenden Kontexten. Die Kanzlei Menaker verfügt über besondere Erfahrung in Verfahren mit internationaler Zuständigkeit. Unser Ziel ist der Schutz der rechtlichen Integrität unserer Mandanten – unabhängig von öffentlicher Wahrnehmung oder politischem Druck.
Gemeingefährliche Straftaten
Vertretung in Verfahren wegen Brandstiftung, gemeingefährlicher Straftaten oder gefährlicher Eingriffe in den Verkehr.
Internationales Strafrecht
Beratung und Verteidigung in Verfahren mit Auslandsbezug, Auslieferungsverfahren oder internationaler Zuständigkeit. Die Kanzlei Menaker ist spezialisiert auf Fälle mit völkerrechtlicher Dimension.
Warum Kanzlei Menaker?

Über 10 Jahre Erfahrung im Strafrecht und Verkehrsstrafrecht.

Fachanwälte, die auf Ihre Rechte spezialisiert sind.

Erfolgreiche Verteidigung in über 30.000 Fällen deutschlandweit, mit Fokus auf Berlin.
Mandantenstimmen
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Kostenfreie Erstberatung – Schützen Sie Ihre Rechte!
Kontaktieren Sie uns noch heute
Telefon: 030 863 96 212
Mobil: +491723082726
E-Mail: info@kanzlei-menaker.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 09:00-13:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-13:00 Uhr
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FAQ
Wann brauche ich einen Anwalt im Strafrecht?
Sobald Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, um Ihre Rechte zu wahren und Fehler zu vermeiden.
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
Je nach Schwere des Falls drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar Freiheitsstrafen.
Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung?
Nehmen Sie die Vorladung ernst, schweigen Sie und lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie eine Aussage machen.
Wann habe ich das Recht zu schweigen?
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, immer und jederzeit zu schweigen – sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Ist es strafbar, einen anderen ohne Führerschein fahren zu lassen?
Ja, Sie machen sich strafbar, wenn Sie wissentlich jemanden ohne Führerschein fahren lassen.
Ist es ausreichend, nach einem Verkehrsunfall einen Zettel mit meinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe zu hinterlassen?
Nein, dies erfüllt nicht die Anforderungen der gesetzlichen Meldepflicht und kann als Fahrerflucht gewertet werden.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch lohnt sich, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen,
z. B. bei fehlerhaften Messverfahren.
Kann ich ein drohendes Fahrverbot abwenden?
Ja, wir prüfen alle Optionen, um Ihnen ein Fahrverbot zu ersparen.
