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Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in Berlin – Wir setzen Ihre Ansprüche durch!

Ob Verkehrsunfälle oder Versicherungsstreitigkeiten – unsere Fachanwälte bieten Ihnen konsequente Vertretung und individuelle Lösungen. Jetzt Erstberatung vereinbaren

Ein Verkehrsunfall oder ein Streit mit Ihrer Versicherung kann schnell zu einer existentiellen finanziellen und emotionalen Belastung werden. Oft sind die gesetzlichen Regelungen komplex, und die Durchsetzung Ihrer Rechte ist ohne professionelle Unterstützung kaum möglich.

Die Kanzlei Menaker in Berlin bietet Ihnen klare Lösungen: Mit über 10 Jahren Erfahrung im Verkehrs- und Versicherungsrecht setzen wir

uns konsequent für Ihre Ansprüche ein – sei es bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls, der Abwehr von ungerechtfertigten Regressforderungen oder der Durchsetzung Ihrer Versicherungsleistungen.

Verlassen Sie sich auf unsere Fachkompetenz und profitieren Sie von einer maßgeschneiderten Strategie, die Ihre Rechte sichert und Ihnen hilft, den entstandenen Schaden vollständig zu regulieren.

Verkehrsrecht

Unsere Leistungen im Überblick

Verkehrsrecht

Schadensregulierung nach Unfällen

Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz konsequent durch:

  • Eigentumsschäden (Reparaturkosten, Totalschadenregulierung)
  • Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten)
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

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Versicherungsrecht

Unfallregulierung bei (teilweise) selbstverschuldetem Unfall

Beratung und Unterstützung bei der Schadensregulierung, auch bei Anwendung des Quotenvorrechts.

Streitigkeiten mit Versicherungen

Wir vertreten Sie bei der Ablehnung von Kaskoschäden wie:

  • Autodiebstahl
  • Wildschäden
  • Hagelschäden und weiteren Versicherungsfällen

Regressforderungen abwehren

Abwehr ungerechtfertigter Rückforderungen durch Ihre Versicherung, insbesondere bei Verkehrsunfällen und Schadensregulierungen

Versicherungsfälle prüfen und durchsetzen

Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und setzen berechtigte Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung durch – außergerichtlich und vor Gericht

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WARUM

Warum Kanzlei Menaker?

Über 25 Jahre Erfahrung im Verkehrs- und Versicherungsrecht.

Erfolgreiche Vertretung in über 35.000 Schadens- und Versicherungsfällen.

Fachanwälte mit umfassender Expertise in komplexen Rechtsfragen.

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Wir sind Mitglied in

Schützen Sie Ihre Rechte!

Kontaktieren Sie uns noch heute

 

Telefon: 030 863 96 212
Mobil: +491723082726
E-Mail: info@kanzlei-menaker.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 10:00 – 17:00 Uhr

Kontaktieren Sie uns

    Ihre Fragen – Unsere Antworten

    Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert?

    Bleiben Sie ruhig und kontaktieren Sie uns. Wir prüfen die Ablehnung Ihrer Versicherung, analysieren die Vertragsgrundlage und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch – auch vor Gericht, wenn nötig.

    Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?

    • Sicherstellen, dass alle Beteiligten in Sicherheit sind.
    • Polizei und, falls nötig, Rettungsdienst rufen.
    • Unfallstelle dokumentieren (Fotos, Zeugenangaben).
    • Austausch der Kontaktdaten und Versicherungspolicen.
    • Wenden Sie sich so schnell wie möglich an uns, um Ihre Ansprüche abzusichern.

    Welche Kosten entstehen bei der anwaltlichen Vertretung?

    Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder individuellen Vereinbarungen. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten.

    Was ist das Quotenvorrecht?

    Beim Quotenvorrecht können Geschädigte Ansprüche auf Schmerzensgeld und weitere Forderungen vorrangig vor der Versicherung geltend machen. Wir beraten Sie individuell hierzu.

    Kann ich auch bei einem selbstverschuldeten Unfall Ansprüche geltend machen?

    Ja, unter bestimmten Umständen können Sie z. B. über Ihre Kaskoversicherung Schäden regulieren. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten.

    Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche geltend zu machen?

    In der Regel beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab dem Unfallzeitpunkt. Je nach Fall können auch kürzere Fristen gelten, z. B. bei der Schadensmeldung an die Versicherung.

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