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Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in Berlin – Wir setzen Ihre Ansprüche durch!

Ob Verkehrsunfälle oder Versicherungsstreitigkeiten – unsere Fachanwälte bieten Ihnen konsequente Vertretung und individuelle Lösungen. Jetzt Erstberatung vereinbaren

Ein Verkehrsunfall oder ein Streit mit Ihrer Versicherung kann schnell zu einer existentiellen finanziellen und emotionalen Belastung werden. Oft sind die gesetzlichen Regelungen komplex, und die Durchsetzung Ihrer Rechte ist ohne professionelle Unterstützung kaum möglich.

Die Kanzlei Menaker in Berlin bietet Ihnen klare Lösungen: Mit über 12 Jahren Erfahrung im Verkehrs- und Versicherungsrecht setzen wir uns konsequent

für Ihre Ansprüche ein – sei es bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls, der Abwehr von ungerechtfertigten Regressforderungen oder der Durchsetzung Ihrer Versicherungsleistungen.

Verlassen Sie sich auf unsere Fachkompetenz und profitieren Sie von einer maßgeschneiderten Strategie, die Ihre Rechte sichert und Ihnen hilft, den entstandenen Schaden vollständig zu regulieren.

Verkehrsrecht

Unsere Leistungen im Überblick

Verkehrsrecht

Schadensregulierung nach Unfällen

Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz konsequent durch:

  • Eigentumsschäden (Reparaturkosten, Totalschadenregulierung)
  • Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten)
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

Unfallregulierung bei (teilweise) selbstverschuldetem Unfall

Beratung und Unterstützung bei der Schadensregulierung, auch bei Anwendung des Quotenvorrechts.

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Versicherungsrecht

Streitigkeiten mit Versicherungen

Wir vertreten Sie bei der Ablehnung von Kaskoschäden wie:

  • Autodiebstahl
  • Wildschaden
  • Hagelschaden und weiteren Versicherungsfällen

Regressforderungen abwehren

Abwehr ungerechtfertigter Rückforderungen durch Ihre Versicherung, insbesondere bei Verkehrsunfällen und Schadensregulierungen

Versicherungsfälle prüfen und durchsetzen

Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und setzen berechtigte Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung durch – außergerichtlich und vor Gericht

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WARUM

Warum Kanzlei Menaker?

Über 12 Jahre Erfahrung im Verkehrs- und Versicherungsrecht.

Erfolgreiche Vertretung in über 35.000 Schadens- und Versicherungsfällen.

Fachanwälte mit umfassender Expertise in komplexen Rechtsfragen.

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Wir sind Mitglied in

Schützen Sie Ihre Rechte!

Kontaktieren Sie uns noch heute

 

Telefon: 030 863 96 212
Mobil: +491723082726
E-Mail: info@kanzlei-menaker.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 10:00 – 17:00 Uhr

Kontaktieren Sie uns

    Ihre Fragen – Unsere Antworten

    Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert?

    Bleiben Sie ruhig und kontaktieren Sie uns. Wir prüfen die Ablehnung Ihrer Versicherung, analysieren die Vertragsgrundlage und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch – auch vor Gericht, wenn nötig.

    Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?

    • Sicherstellen, dass alle Beteiligten in Sicherheit sind.
    • Polizei und, falls nötig, Rettungsdienst rufen.
    • Unfallstelle dokumentieren (Fotos, Zeugenangaben).
    • Austausch der Kontaktdaten und Versicherungspolicen.
    • Wenden Sie sich so schnell wie möglich an uns, um Ihre Ansprüche abzusichern.

    Welche Kosten entstehen bei der anwaltlichen Vertretung?

    Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder individuellen Vereinbarungen. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten.

    Was ist das Quotenvorrecht?

    Bei Unfällen mit Teilschuld führt die richtige kombinierte Abrechnung zwischen der eigenen Vollkasko und der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu einer maximalen Entschädigung für den Geschädigten.

    Kann ich auch bei einem selbstverschuldeten Unfall Ansprüche geltend machen?

    Bei einem eigenverschuldeten Verkehrsunfall können wir Sie, wenn vorhanden, bei der Geltendmachung Ihres Schadensersatzes gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung unterstützen.

    Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche geltend zu machen?

    Bei einem Unfall verjähren Schadensersatzansprüche im Regelfall nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, indem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von den anspruchsbegründeten Umständen und dem Schädiger hatte.

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