Kanzlei Menaker - für alle Belange im Zivilrecht und Strafrecht
Verkehrsrecht
Das europaweite Verkehrsrecht, insbesondere als Unfall- und Schadensersatzrecht betreffend Fahrzeug und Person inklusive des Bußgeld- und Versicherungsrechts ist seit Beginn ein Herzstück unserer Tätigkeit. Durch unser internationales Team stellen wir für Sie eine persönliche oder telefonische Unfallaufnahme und Betreuung in aktuell fünf Sprachen sicher.
Wir wissen um die wichtigsten Aspekte der Unfallabwicklung bei Haftpflichtschäden inkl. geltend zu machender Schmerzensgeldansprüche.
Es ist für uns hierbei eine Selbstverständlichkeit, dass maximal 36 Stunden nach Eingang Ihres Sachverständigengutachtens eine Aufforderung an die zuständige Versicherung zur Zahlung des Schadensersatzes übermittelt wird.
Bei Nichtzahlung wird 6 Wochen nach der ersten Schadensaufstellung automatisch eine Klageschrift vorbereitet, die an die Versicherung weitergeleitet und auf Wunsch direkt bei Gericht eingereicht wird.
Bei stattgefundener Abrechnung des ihnen zustehenden Schadensersatzes gehen wir gegen jede noch so geringe Kürzung außergerichtlich und gerichtlich vor.
Durch den ständigen Austausch und die deutschlandweite Zusammenarbeit mit diversen Gutachterbüros, Werkstätten sowie KfZ- und Rechtsschutzversicherungen updaten wir regelmäßig unser technisches, sachverständiges sowie juristisches Know how für Sie.
Strafrecht
Wir verteidigen und beraten in allen Verfahrensabschnitten und auf allen Gebieten des allgemeinen Strafrecht, des Wirtschaftsstrafrecht, im internationalen Straf- und Ausländerstrafrecht.
Strafverfahren untergliedern sich in Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren und die sich anschließende Strafvollstreckung. Hierbei ist entscheidend, schnellstmöglich strafrechtliche Expertise einzuholen, damit nicht bereits im Ermittlungsverfahren ungünstige Tatsachen geschaffen werden, die das gesamte weitere Verfahren negativ beeinflussen.
Unser Fokus liegt dabei im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Seien es Eingriffe in den Straßenverkehr oder gar die Gefährdung desselbigen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr oder Geschwindigkeits, Handy -und/oder Rotlichtverstöße - seit über 10 Jahren arbeiten wir mit einem deutschlandweiten Netzwerk an Partnern um unsere Mandanten in allen Aspekten im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten und Verkehrsstraftaten bestmöglich zu unterstützen.
Ausländer-und Aufenthaltsrecht
Unsere internationale Ausrichtung rückte schon in der frühen Historie unserer Kanzlei das Ausländer- und damit verbundene Aufenthaltsrecht in den Fokus unserer Arbeit. Die Vertretung Ihrer Mandate in diesem Rechtsbereich ist häufig mit existentiellen Fragestellungen verbunden und wird von uns immer mit höchstmöglicher Priorität behandelt.
Wir freuen uns, dass allerdings immer mehr unserer ausländischen Mandanten sowie ihrer Angehörigen sich bereits präventiv von uns anwaltlich beraten lassen, um so die eigenen Rechte, Pflichten aber vor allem Möglichkeiten zu kennen und später eventuell auftretende aufenthaltsrechtliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Dies ist vor allem im Kontext der Einwanderung zum Zwecke selbstständiger und unselbstständiger Beschäftigung inklusive der Fachkräfteeinwanderung und der Einwanderung Hochqualifizierter sinnvoll, wobei wir hierbei Sie und Ihren zukünftigen Arbeitgeber unterstützen. Wir sind für Sie und Ihre Familien da, wenn der Nachzug von Kindern sowie Ehegatten ansteht und lösen im Zuge dessen alle auftretenden anbei haftenden Problemstellungen.
Wir kümmern uns für unsere Mandanten vor allem um :
- eine Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses
- eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium
- eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit
- die Erlangung einer Erlaubnis des Daueraufenthalts inkl. EU Blue Card
- den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis
Allgemeines Zivilrecht
Seit 2017 beraten wir unsere Mandantschaft umfassend im allgemeinen Zivilrecht mit Schwerpunkten im Immobilienrecht sowie nationalem und internationalem Kaufrecht. Für unsere Mandanten sind wir deutschlandweit im Verbund mit Notaren und (auch international tätigen) Steuerkanzleien aktiv, um passgenaue, optimale Resultate zu erzielen.
Im Immobilienrecht beraten wir hauptsächlich Investoren und Investmentgesellschaften bei anstehenden Immobilientransaktionen. Zu unserer transaktionsbegleitenden Tätigkeit gehört die Unterstützung unserer Mandanten bei Erwerb und Übertragung von Grundstücken, inkl. der Erstellung von Due Diligence Reports, Beratung bei der Wahl der Transaktionsstruktur, die Vertragsgestaltung sowie die darauf folgende Abwicklung des Transaktionsvorgangs.
Im Kaufrecht sind vorrangig mittelständische Betriebe und Großhandelsunternehmen mit Fokus auf internationalen Warenverkehr unsere Mandanten. Hier liegt unser jahrelanger Fokus in der Vertragsgestaltung und juristischen Begleitung dieser internationalen Transaktionen mit Warenverkehr.
Wir kümmern uns um hieraus entstehende und sonstige allgemeine Schadensersatzforderungen sowie Zahlungsforderungen und ermöglichen so Ihnen und Ihrem Unternehmen eine holistische Beratungserfahrung, wobei wir Vergleiche und Deals befürworten und bei Bedarf auch bei Insolvenz und Ratenzahlungsvereinbarungen unterstützen.
Weiterführend begleiten wir Sie bei entstehenden Fragen im Versicherungsrecht. Hier arbeiten wir eng mit diversen Versicherungen sowie unabhängigen Beratern zusammen und unterstützen Sie insbesondere bei Streitigkeiten und Unstimmigkeiten mit der Kaskoversicherung.
Mietrecht
Im Mietrecht vertreten wir gleichermaßen Interessen von Mietern und Vermietern – bei Privat- sowie Gewerbeimmobilien. Durch unseren stets zweigleisigen Erfahrungsschatz in diesem Bereich, sind wir in der Lage Ihre individuell entstandene Situation bestmöglich aus allen Perspektiven einzuschätzen und Sie dementsprechend zu beraten.
Ihre Interessen als Vermieter vertreten wir vor allem bei Vertragsverletzungen wie etwa der vertragswidrigen Überlassung der Mieträume an Dritte oder einer Zweckentfremdung. Wir unterstützen Sie ebenso dabei, Ihre Interessen zum Beispiel im Falle einer durch Modernisierungsmaßnahmen begründeten Mieterhöhung durchzusetzen.
Ihre Interessen als Mieter vertreten wir vorrangig bei Räumungs- und Herausgabeklagen und bei nicht angemessenen Mietpreiserhöhungen sowie bei durchzusetzenden Mietminderungen im Falle von aufgetretenen Mängeln.
Beide Seiten vertreten wir seit Jahren erfolgreich, wenn es um die Geltendmachung oder Abwehrung von Eigenbedarfkündigungen geht.
Arbeitsrecht
Unser Engagement im Bereich des Arbeitsrechts bezieht sich auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mehr noch: wir sind davon überzeugt, dass erst die Vertretung beider Interessengruppen uns dazu befähigt die bestmögliche Arbeit für unsere Mandanten beratend, gerichtlich und außergerichtlich zu leisten. Auch deshalb sind wir vor allem bei Verhandlungen oder Vergleichen als Mediatoren für unsere Mandanten tätig.
Unser Hauptaugenmerk im Arbeitsrecht richtet sich vorrangig an die Vorbereitung und Abwehr von Kündigungen inklusive der Abweisung sowie Erstellung von Kündigungsschutzklagen. Die Gestaltung von Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsverträgen ist ein weiterer relevanter Aspekt unserer Arbeit in diesem Rechtsbereich. Ferner bildet die Geltendmachung von etwaigen Vergütungsansprüchen weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit.
Wir verstehen hierbei unseren vorrangigen Mehrwert im Verbund unseres fachlichen, interkulturellen sowie zwischenmenschlichen Erfahrungsschatzes und sind stets glücklich unsere Mandanten an diesem teilhaben lassen zu können.
Familienrecht
In Belangen des Familienrechts beraten wir Privatpersonen und Familien zu unterschiedlichsten Fragestellungen. Auf diesem Wege begleiten wir unsere Mandantschaft durch problematische innerfamiliäre Situationen und Konflikte, in der steten Absicht eine einvernehmliche Lösung für alle Familienmitglieder zu ermöglichen ohne dabei die Interessen unser Mandanten aus dem Fokus zu verlieren.
Besonders relevant ist dies im Kindschafts-, Sorge- sowie Umgangsrecht. Häufig werden unsere Mandanten im Falle von Scheidungen, Eheaufhebungsverfahren sowie Elternvereinbarungen vor mannigfaltige Herausforderungen gestellt. Gern unterstützen wir Sie durch alle Stadien und begleiten hierbei entstehende Prozesse rechtskundig und empathisch.
Durch die breite fachliche Aufstellung unserer Kanzlei sind Fälle, in welchen familienrechtliche Fragestellungen mit ausländerrechtlichen Belangen verbunden sind, unsere Spezialität.